Bürgerdialog Rathausareal: Der Bürgerdialog - Heidenheim: Bürgerdialog Innenstadt
Hintergrund und Ziele des Bürgerdialogs
1. Was ist ein Bürgerdialog?
Ein Bürgerdialog bezeichnet im Gegensatz zum Bürgerentscheid ein informelles (nicht gesetzlich festgelegtes) Verfahren zum Austausch von Argumenten in Bezug auf bestimmte Themen oder Fragestellungen. Beim Bürgerdialog sind Bürgerinnen und Bürger jeden Alters und unabhängig von der Wahlberechtigung dazu eingeladen, sich zu beteiligen und Argumente einzubringen. Das Ziel von Bürgerdialogen ist es, die jeweilige Fach-Expertise der Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld des Entscheidungsprozesses einzuholen (z.B. Ideen, Anliegen, Argumente einsammeln und diskutieren). Im Laufe des Prozesses nehmen Bürgerinnen und Bürger auf Basis ihres Expertenwissens eine Beraterrolle (Konsultation) ein. Die Entscheidung über die Aufnahme und Umsetzung der eingebrachten Ideen und Anliegen obliegt dem Gemeinderat.
2. Welche Ziele verfolgt der Bürgerdialog "Innenstadt gestalten" in Heidenheim?
Im Rahmen des Bürgerdialogs sollen:
- Ideen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gesammelt und offen ausgetauscht werden. Im Zentrum steht die Frage: Was wünschen sich Bürgerinnen und Bürger für die zukünftige Gestaltung des Rathausareals und der Fußgängerzone?
- bestehende Interessens- und Zielkonflikte benannt und ein Bewusstsein für deren Vorhandensein geschaffen werden: Wo gibt es möglicherweise unterschiedliche Interessen, wenn es um die Nutzung und Gestaltung des Areals geht?
- Schnittemengen identifiziert und ein möglichst breiter Konsens über die zukünftige Entwicklung hergestellt werden
- Transparenz und Offenheit des Entscheidungsprozesses gefördert werden.
3. Welche Rolle spielen die Bürgerinnen und Bürger?
Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich Gedanken über die zukünftige Gestaltung der Innenstadt zu machen und ihre Ideen einzubringen. Sie übernehmen dabei eine beratende Funktion.
Die Ergebnisse des Bürgerdialogs fließen zusammen mit den Anforderungen aus der Verwaltung und des Gemeinderats in die Wettbewerbsausschreibung ein.